Die Weichen dafür – wie sich unsere Stadt in den nächsten 20 Jahren weiterentwickelt, werden JETZT gestellt. Die Bezirksregierung in Detmold hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen den Regionalplan OWL überarbeitet. Am 02.03. 2021 wird in der Ratsversammlung dies wichtige Dokument zum Verabschieden vorgelegt. In einer Sondersitzung vom Bauausschuss am 20.02.2021 wurden die 40 Einzelne Beschlussvorschläge aus dem Rathaus für Rheda-Wiedenbrück bereits abgearbeitet und Empfehlungen ausgesprochen. Sehr häufig zeigte sich – wenn es um Natur und begrenzen des Flächenfrasses geht – dann stimmen Grüne, SPD und FWG gegen überzogenen Flächenverbrauch, – aber werden von CDU, Move und FDP mit Stimmen Mehrheit ausgebremst.
Wenn es um das begrenzen des Flächenfrasses geht, werden Grüne – SPD und FWG ausgebremst!
=========================
Der Regionalplan (frühere Bezeichnung: Gebietsentwicklungsplan, im Folgenden RP) legt die regionalen Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Entwicklung der Region OWL und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsraum fest. Er setzt damit die Vorgaben, die das Land NRW in seinem Landesentwicklungsplan (LEP) macht, für den Planungsraum OWL um. Der Regionalplan als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan für ganz OWL berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der Raumentwicklung. Neben den Festlegungen zur Siedlungsentwicklung enthält er Festsetzungen zur Sicherung von Freiraum und Umwelt, Verkehr und technische Infrastruktur, Transportleitungen,Ver-und Entsorgungsinfrastruktur, Rohstoffsicherung und der Energieversorgung.
=========================
Denn es dreht sich um insgesamt 40 !!! Beschlüsse mit grosser Auswirkung auf das Gesicht – das unsere Stadt 2040 haben soll!

Wohnbebauung: Hammersenstrasse, Lümernweg, Twiehüserweg, Rheda-Nord, Wieksweg, Gerhardstrasse, Am breiten Schemm, Am Eusternbach, Moorweg, Schorlemmer Weg, Am Werl, Stromberger Strasse, Emser Landstrasse Wohnfläche für Tönnies Mitarbeiter, Batenhorst, Lintel,
Gewerbegebiet: Aurea, Pixeler Str, Gütersloher Str Erweiterung Tönnies Betriebsgelände, Sandberg, Bosfelder Weg – Umwandlung in Wohnbebauung, ebenso an der Hauptstrasse , Kiefernweg, Siechenstrasse, Bosfeld, Buxelsee, AUREA, Ringschluss Südring, Gleisverbindung von der Haupt-Bahnstrecke bis in die Aurea… damit es für Amazon flotter vorangeht.
Windkraftanlagen auf dem Aurea Gebiet bekommen bessere Bestandssicherung. Mehr Verdichtung durch eliminieren von unbebauten Flächen in Siedlungsgebieten!
========================
Auszug aus der Vorlage der Verwaltung im Rathaus: Im Regionalplanentwurf ist für die Stadt Rheda-Wiedenbrück bei einem Planungshorizont von 2040 ein Kontingent von 91 ha Wohnbauflächen brutto) berechnet worden. Dieses Kontingent wurde mit der Bedarfsermittlung der 2018 erstellten städtischen Wohnraumstudie abgeglichen. Laut Wohnraumstudie werden bis 2035 insgesamt 3.350 zusätzliche Wohneinheiten benötigt, davon ca. jeweils die Hälfte im Ein- und Zweifamilienhausbau und Mehrfamilienhausbau. Dabei liegt die Annahme zugrunde, „dass die Geschosswohnungen, d. h. neue Mehrfamilienhäuser, überwiegend zentral – vielfach in Form von Baulückenschließungen – realisiert werden“. Diese Nachverdichtungen würden somit auch nicht auf das Kontingent angerechnet. Vor diesem Hintergrund ist unter Berücksichtigung eines für die Stadt Rheda-Wiedenbrück angemessenen Dichtewertes (Wohneinheiten/Hektar) das Kontingent von 91 ha nachvollziehbar.
========================
Fast 220 Hektar landwirtschaftliche Flächen – 260 Fussballfelder, sollen in Rheda-Wiedenbrück bebaut werden.. man rechnet mit einem Bevölkerungszuwachs von fast 10 000 Menschen. Die brauchen aber nicht nur Wohnungen und Arbeitsplätze – unsere Infrastruktur – Strassen, Personennahverkehr, Schulen, ärztliche Versorgung… das muss diesen Zuwachs auch stemmen können!
Bei dieser Ratssitzung am Dienstag gibt es eine EINWOHNERFRAGESTUNDE! (Link zur Tagesordnung hier) Ab 17:00 Uhr in der Stadthalle! Stellt eure Fragen warum unsere Stadt immer weiter wachsen muss? Wollen wir Gütersloh den Rang ablaufen. In der Innenstadt quält sich die Blechlawine durch die Lange Strasse. Zum Feierabend Stop-and-Go vom Ostring bis zur Bielefelder Strasse! Nichts geht mehr … Stau bis nach Gütersloh! Und da noch mal 10 000 Neubürger dazu. Wie soll das gehen?
Bei der Ratssitzung am 02.03. gibt es eine EINWOHNERFRAGESTUNDE! Ab 17:00 Uhr in der Stadthalle! Wir sehen uns!
Alle Bürger können ihre Anliegen oder Bedenken online bei der Bezirksregierung in Detmold anmelden.
Aber es eilt – für Einsprüche ist nur noch bis zum 31.03.2021 Zeit!
Ein Link zur Startseite für das Beteiligungsverfahren ist hier!

Rheda-Wiedenbrücker, diese Planung geht uns alle an… und weil das an allen Ecken unserer Stadt Auswirkungen haben wird.. sollten sich das auch mehr von den Betroffenen aus der Bürgerschaft näher anschauen.
Teilt der Regierung in Detmold JETZT mit – was ihr vom neuen Regionalplan 2040 haltet!
Wir wissen – die schiere Anzahl an Änderungen erschlägt – aber es führt kein Weg dran vorbei! Da müssen wir durch! Hier in der Folge findet Ihr alle 40 Beschlussvorschläge – schaut nach welche euch direkt betreffen!
A1 Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) – Wohnen und „sanftes“ Gewerbe!

Im Bereich Hammersenstr. / B61 wurde in den Kommunalgesprächen und im kommunalen Fachbeitrag eine gewisse Erweiterung des ASB gewünscht. Die im Entwurf dargestellte großflächige Erweiterung bis knapp an die B 61 umfasst ca. 20 ha mehr als angemeldet. Hiergegen werden jedoch keine Einwände erhoben, da die zeichnerische Festlegung als Angebot zu verstehen ist und die Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen anhand des textlich festgelegten Flächenkontingentes festgelegt ist. Sollte sich herausstellen, dass aus Emissions- oder Eigentumsgründen eine Entwicklung nicht in diesem Umfang erfolgen kann/soll, werden die nicht überplanten Flächen auch nicht vom Kontingent abgezogen.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 1: Es werden keine Bedenken gegen die ASB-Darstellung im Bereich Hammersenstraße erhoben.

Im Südwestbereich des Ortsteils Wiedenbrück wurde u. A. zur Arrondierung die Erweiterung des ASB angemeldet. Eine teilweise Erweiterung wurde im Entwurf aufgenommen. Jedoch wurde anstatt wie vorgeschlagen den ASB westlich des Lümernwegs zwischen der Wienickenstraße und dem Haxthäuserweg gerade hinunterzuziehen eine nicht nachvollziehbare Aussparung vorgenommen. Dieser Umstand wird sehr kritisch gesehen, da teilweise innerhalb dieser Aussparung ein im städtischen Eigentum befindliches Flurstück von über einem Hektar liegt. Eine Erweiterung des ASB sollte zumindest hinunter bis an die Kreuzung Lümmernweg – Haxthäuserweg vorgesehen werden.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 2: Es werden Bedenken gegen die ASB-Darstellung im Bereich Lümernweg erhoben. An der Vergrößerung der ASB-Erweiterung zwischen Wienickenstr. und Haxthäuserweg wird weiterhin festgehalten. Der Regionalplan soll diese Flächen wie in der Flächenanmeldung vorgesehen, berücksichtigen.

Die Erweiterung des ASB im Bereich Twiehüserweg wird ausdrücklich begrüßt. Die über die Anmeldeflächen hinausgehende Erweiterung des ASB zur Arrondierung ist nachvollziehbar und stellt sich zwischenzeitlich als sinnvoll für die zukünftige Städtebauliche Entwicklung dar.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 3: Es werden keine Bedenken gegen die ASB-Erweiterungen im Bereich Twiehüersweg erhoben.

Die Änderungen des ASB am nördlichen Rand des Ortsteils Rheda sind trotz Abweichungen der im Fachbeitrag vorgeschlagenen Änderung größtenteils nachvollziehbar. Vor dem Hintergrund der bestehenden Immissionslage und des ökologischen Wertes der Flächen die nicht mehr als ASB dargestellt sind, ist die Entscheidung der Bezirksregierung nachvollziehbar. Gegen den Verzicht der vorgeschlagenen geringfügigen Erweiterung nördlich der Straße Espenbusch, wird vor dem Hintergrund der sog. Parzellenunschärfe des Regionalplans (S. 82 f. des Textteils des Regionalplan- entwurf) und der dadurch möglichen beidseitigen Bebauung, keine Bedenken erhoben.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 4: Es werden keine Bedenken gegen die ASB-Erweiterungen im Bereich des nördlichen Randes Rhedas erhoben.

Die beiden großflächigen Erweiterungen des ASB im Westen des Ortsteils Rheda (nördlich des Schulzentrums sowie zwischen Oelder Straße und A2 werden ausdrücklich begrüßt.
Die im Fachbeitrag zur Arrondierung vorgeschlagene West-Erweiterung des ASB zwischen A2 und der K2 wurde wider Erwarten nicht in den Regionalplanentwurf aufgenommen. Vor allem vor dem Hintergrund des verlängerten Planungshorizontes in Verbindung mit den kommunalen Entwicklungstendenzen macht die fehlende Arrondierung an der Stelle nicht nachvollziehbar und wird sehr kritisch gesehen. Im gesamten Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege des LANUV lässt sich kein Ausschlussgrund für eine ASB-Erweiterung finden. Die Flächenanmeldung erfolgte bewusst ohne Einbeziehung des nordwestlich anschließenden Waldstücks. Eine Erweiterung des ASB südlich der A2 sollte daher zur Abrundung des Siedlungskörpers entsprechend der Flächenanmeldung vorgesehen werden.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 5: Die Erweiterung des ASB im Bereich nördlich des Schulzentrums wird ausdrücklich begrüßt.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 6: Die Erweiterung des ASB im Bereich zwischen Oelder Straße und A2 wird ausdrücklich begrüßt.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 7: Es werden Bedenken gegen die ASB-Darstellung im Bereich zwischen A2 und Wieksweg erhoben. An der Vergrößerung der ASB- Erweiterung zwischen A2 und Wieksweg wird weiterhin festgehalten. Der Regionalplan soll diese Flächen wie in der Flächenanmeldung vorgesehen, berücksichtigen.

Die ASB Rücknahme im Bereich Gerhardstraße ist aufgrund des bestehenden Überschwemmungsgebietes nachvollziehbar. Die Flächenrücknahme im Dreieck zwischen den Straßen „Am breiten Schem“ und „Am Eusternbach“ dient der Arrondierung des Siedlungskörpers, vor dem Hintergrund, dass durch die sog. Unschärfe des Regionalplans auch Entwicklungsmöglichkeiten über die ASB-Darstellung hinaus möglich sind, werden keine Einwände erhoben.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 8: Es werden keine Bedenken gegen die Rücknahme des ASB im Bereich Gerhardstraße erhoben.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 9: Es werden keine Bedenken gegen die Rücknahme des ASB im Bereich „Am breiten Schem“ und „Am Eusternbach“ erhoben.

Die Darstellung beidseits der Bahnstrecke im Bereich des Moorweg als ASB wird vor dem Hintergrund derzeitiger Entwicklungsplanungen ausdrücklich begrüßt. Die Zurücknahme des bisher dargestellten ASB zwischen östlich der Ems, nördlich der Gütersloher Straße und westlich der Parkstraße würde eine starke Entwicklungshemmnis darstellen. Das betreffende, größtenteils in kommunalem Eigentum befindliche, Gebiet wurde durch aufwändige Hochwasserschutzmaßnahmen für eine langfristige Entwicklung vorbereitet. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ems aktuell die Neuermittlung von Überschwemmungsflächen durch die Obere Wasserbehörde durchgeführt wird und der Regionalplanentwurf diese aktuelle Grundlage heranziehen sollte. Die Nichtdarstellung als ASB wird daher außerordentlich kritisch gesehen. Die ASB Darstellung sollte beibehalten bleiben.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 10: Die Erweiterung des ASB im Bereich Moorweg südlich der Bahntrasse wird ausdrücklich begrüßt.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 11: Die Erweiterung des ASB im Bereich Moorweg nördlich der Bahntrasse wird ausdrücklich begrüßt.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 12: Gegen die Rücknahme des ASB im Bereich Am Werl aufgrund der veralteten Hochwassergrenze, bestehen erhebliche Bedenken. Es wird auf die aktuelle Neuermittlung der Überschwemmungsflächen hingewiesen. Der Regionalplan sollte diese Berücksichtigen und die ASB Darstellung anpassen.

Die Erweiterung des ASB nördlich der Stromberger Straße Richtung Westen wird begrüßt. Die ASB Rücknahme des bewaldeten Teilstücks nördlich der Kindertageseinrichtung Am Lattenbusch ist aufgrund der nicht beabsichtigten Inanspruchnahme für eine bauliche Entwicklung nachvollziehbar.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 13a: Es werden keine Bedenken gegen die ASB-Erweiterung im Bereich nördlich der Stromberger Straße Richtung Westen erhoben.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 13b: Es werden keine Bedenken gegen die Rücknahme des ASB im bewaldeten Teil nördlich der Kindertageseinrichtung erhoben.

Aufgrund von zwischenzeitlich verstärkter Dringlichkeit zur Schaffung von Wohnraums , u.a. auch für Werksvertragsarbeiter, wird seitens der Stadt Rheda-Wiedenbrück vorgeschlagen, den grün markierten Bereich zwischen der B 64 und dem GIB Gütersloher Straße als ASB darzustellen. Diese Flächen liegen nahe an dem fleischverarbeitendem Betrieb und bieten grundsätzlich die Option, für den Betrieb Wohnungen in größerem Umfang betriebsnah zu erreichten. Ein erster grober Abgleich von möglichen regionalplanerisch relevanten konkurrierenden Raumansprüchen hat keine gegenstehenden Gründe hervorgebracht.Mögliche Emissionen (Geruch, Lärm) sind bekannt und innerhalb der Bauleitplanverfahren auf kommunaler Ebene näher zu bewerten.
Beschlussvorschlag A1 Nr. 14: Der Bereich zwischen B64 und dem GIB Gütersloher Straße soll im Regionalplan als ASB dargestellt werden.

Bei den Kommunalgesprächen und der Abgabe des kommunalen Fachbeitrags war es der Stadt wichtig, dass im neuen Regionalplan auch für die Ortsteile die nicht als ASB dargestellt werden, angemessene Entwicklungsspielräume ermöglicht werden. Eine zeichnerische Festlegung als ASB erfolgte für die Ortsteile Lintel und Batenhorst nicht. Die sowohl im LEP als auch in den textlichen Festsetzungen des Regionalplanentwurfs deutlich werdende Abkehr der Beschränkung auf die sog. Eigenentwicklung wird begrüßt. Stattdessen ist nun eine Entwicklung im Rahmen der Tragfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur möglich. Dies wird ausdrücklich begrüßt.
Beschlussvorschlag A1.1: Die Abkehr der bisherigen Beschränkung auf die sog. Eigenentwicklung von nicht im Regionalplan als ASB dargestellten Ortsteilen (Batenhorst und Lintel) wird begrüßt. Auf die Entwicklungsabsichten beider Ortsteile (Batenhorst und Lintel) wird hingewiesen, der Regionalplan sollte keine entgegenstehenden zeichnerischen Festlegungen enthalten.
A2 Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)
Die mehrheitliche Berücksichtigung der in den Kommunalgesprächen und des kommunalen Fachbeitrages eingebrachten denkbaren Entwicklungsabsichten der Stadt Rheda-Wiedenbrück wird ausdrücklich begrüßt. Im Folgenden soll auf die einzelnen Änderungen der Darstellungen des Regionalplanentwurfes näher eingegangen werden.

Dass das regional bedeutsame interkommunale Industrie- gebiet AUREA Das A2-WIRTSCHAFTSZENTRUM im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Erweiterungsmöglichkeiten nach Süden – die Autobahn überspringend – und nach Osten erhält, ist ausdrücklich zu begrüßen. Bei der Formulierung im Textteil in Absatz 448, sollte jedoch zur Vermeidung von Missverständnissen auf das Wort „abschließend“ verzichtet werden.
Beschlussvorschlag A2.1 Nr. 1a: Die Erweiterungen des GIB im Bereich AUREAs werden ausdrücklich begrüßt.

Die Erweiterung des GIB Pixler Straße wird grundsätzlich begrüßt. Es wurde im Gegensatz zu den in den Kommunalgesprächen und dem kommunalen Fachbeitrag, aufgezeigte erforderliche zeichnerische Festlegung von GIB, im Entwurf Flächen westlich der L927 und Marienfelder Str. festgelegt. Diese Erweiterungen werden jedoch u.a. aufgrund der Kosteneffizienz einer beidseitigen Erschließung begrüßt.
Beschlussvorschlag A2.1 Nr. 2: Es werden keine Bedenken gegen die GIB-Darstellung im Bereich Pixler Straße erhoben.

Die Erweiterungsmöglichkeit des GIB Gütersloher Straße für den dort ansässigen Schlacht- und Zerlegebetrieb wird ausdrücklich begrüßt. Die im Kommunalgespräch, sowie dem kommunalen Fachbeitrag aufgezeigte erforderliche zeichnerische Festlegung von GIB zwischen der L 568 und des Buxelsees wurde nicht in den Entwurf aufgenommen, stattdessen wurde der Bereich nördlich der L 568 im größeren Maße erweitert.
Beschlussvorschlag A2.1 Nr. 3: Es werden keine Bedenken gegen die GIB-Darstellung im Bereich Gütersloher Straße erhoben.

Die Teilrücknahme im Westen des GIB „Am Sandberg“ wird begrüßt. Es handelt sich hierbei um eine im kommunalen Fachbeitrag vorgeschlagene Änderung, da die ca. 1,3 ha Fläche aufgrund der dort durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen (Herstellung einer naturnahen Emsaue) für eine gewerbliche Entwicklung nicht mehr zur Verfügung steht.
Beschlussvorschlag A2.2 Nr. 1: Es werden keine Bedenken gegen die Teilrücknahme der GIB-Darstellung im Bereich Am Sandberg erhoben.
A2.3 Änderungen von bisherigen GIB in ASB

Die Änderung am GIB Bosfelder Weg entlang der Herzebrocker Straße ist aufgrund der vorherrschenden Nutzungen nachvollziehbar und es werden hierzu keine Einwände erhoben.
Beschlussvorschlag A2.3 Nr. 1: Gegen die Änderung von bisherigen GIB in ASB entlang der Herzebrocker Straße werden keine Bedenken erhoben.

Es erfolgte ein Änderung des kompletten ehemaligen GIB Hauptstraße zu ASB. Im Rahmen der Kommunalgespräche und dem kommunalen Fachbeitrag wurden bereits Änderungen von GIB zu ASB für die Bereiche östlich der K1 sowie südlich der L 791 vorgeschlagen. Die im Textteil aufgeführten Gründe (Abs. 399 bis 407) zur Änderung des gesamten Bereiches von GIB zu ASB sind nachvollziehbar und entsprechen den langfristigen Zielen der Stadtentwicklung für den Bereich Hauptstraße (u.a. als Einzelhandels-Sonderstandort gem. Einzelhandelskonzept). Da die bestehenden Industrienutzungen die „regionalplanerisch bedeutsame Größenordnung“ von über 10 ha nicht erreichen um eine GIB-Festsetzung beizubehalten, ist der Stadt Rheda-Wiedenbrück der Hinweis auf den Bestandsschutz gemäß Grundsatz S4 und angemessene Erweiterungsmöglichkeiten dieser Betriebe wichtig.
Beschlussvorschlag A2.3 Nr. 2: Gegen die Änderung von bisherigen GIB in ASB im Bereich Hauptstraße werden keine Bedenken erhoben.

Die Änderungen des GIB im nördlichen Bereich der Siechenstraße, westlich der Siechenstraße, sowie die Änderung im Bereich Kiefernweg wurden im kommunalen Fachbeitrag nicht vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund, dass auch im ASB gewerbliche Nutzungen möglich sind werden keine Bedenken erhoben. Vor dem Hintergrund der Möglichkeit gewerbliche Nutzungen auch im ASB zu verorten wird nachträglich vorgeschlagen, die grün umrandeten Teilbereich nördlich der Kreisberufsschule als ASB darzustellen. Dies erhöht die Nutzungsflexibilität und fördert die klarere Struktur der Abgrenzung von ASB und GIB im Gesamtbereich. Einschränkungen auf die bestehenden gewerblichen Nutzungen in diesem Teilbereich sind hierdurch nicht zu erwarten. Der markierte Bereich ist nicht Teil des nördlich befindlichen Industriebetriebs „Westfalia“.
Beschlussvorschlag A2.3 Nr. 3a: Gegen die Änderung von GIB zu ASB werden keine Bedenken erhoben.
Beschlussvorschlag A2.3 Nr. 3b: Der Regionalplan sollte die grün gekennzeichnete Teilfläche des GIB Am Sandberg (nördlich der Kreisberufsschule) als ASB darstellen
A3 Freiraum

Ein „Lückenschluss“ der beiden Regionalen Grünzüge nördlich und südlich des Siedlungssplitters Bosfeld ist nachvollziehbar. Jedoch wird auf den bebauten Bereich, der nicht überwiegen landwirtschaflich geprägt ist und in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist (sog. Splittersiedlung), hingewiesen. Angeregt wird daher die Verbindung des Regionalen Grünzuges westlich des Geltungsbereiches der geltenden Außenbereichssatzung Bosfeld darzustellen und somit die bestehende Außenbereichssatzung zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag A3.1 Nr. 1: Gegen einen „Lückenschluss“ der beiden Regionalen Grünzüge nördlich und südlich des Siedlungssplitters Bosfeld werden keine Einwände erhoben. Jedoch wird auf die bestehende Außenbereichssatzung hingewiesen.

Es erfolgte eine Neudarstellung eines Regionalen Grünzuges zwischen A2, L568, B64 und B61. Sowohl in den Kommunalgesprächen, als auch im kommunalen Fachbeitrag wurde eine Entwicklungsabsicht auf einem kleinen (<1 ha) Teilstück angemeldet. Der Gesamtbereich ist bereits größtenteils durch die Vorranggebiete Wald und Oberflächengewässer und durch das Vorbehaltsgebiet Landschaftsschutz ausreichend auf Ebene der Regionalplanung gesichert. Die zusätzliche überlagernde Festlegung als Regionaler Grünzug ist daher zur siedlungsräumlichen Gliederung nicht nachvollziehbar. Zudem besteht durch die Nichtdarstellung als Regionaler Grünzug der angrenzenden Flächen östlich der B61, kein räumlicher Zusammenhang zu dem großflächig dargestelltem Regionalen Grünzug zwischen Rheda und Gütersloh, der zur siedlungsräumlichen Gliederung auch nachvollziehbar ist.
Beschlussvorschlag A3.1 Nr. 2: Im Regionalplan soll auf die Darstellung des Bereiches zwischen A2, L568, B64 und B61 als Regionaler Grünzug verzichtet werden.

Die Erweiterung des Regionalen Grünzuges südlich des neuen GIB südlich der A2 sowie südlich der K6 wird u. A. aufgrund der ökologischen Wertigkeit begrüßt.
Beschlussvorschlag A3.1 Nr. 3a: Die Erweiterung des Regionalen Grünzuges südlich des neuen GIB südlich der A2 und südlich der K6 wird begrüßt.
A3.2 Bereich zum Schutz der Natur (BSN)

Der Bereich zwischen A2 und ehemaliger Schienentrasse Wiedenbrück-Rietberg soll im kommenden Regionalplan neu als Vorranggebiet „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) festgelegt werden. Größtenteils ist diese Bewertung aufgrund der in Teilbereichen bereits festgelegten Biotopkatasterflächen (Emsaue zwischen Nordring und A2) sowie der Bewertung im Fachbeitrag des LANUV als Biotopverbundfläche herausragender Bedeutung, auch nachvollziehbar und wird aufgrund der Förderung des Biotopverbunds seitens der Stadt Rheda-Wiedenbrück begrüßt. Begrüßt wird, dass die Flächen des „Alten Klärwerks“, der „Spielerei“ sowie die Flächen westlich des Emssees aufgrund der bestehenden Nutzungen nicht einbezogen wurden. Jedoch wird die Einbeziehung der Flächen nördlich der Ems zwischen ehemaliger Schienenstrecke Wiedenbrück-Rietberg und der Umflut kritisch gesehen. Hierbei handelt es sich größten Teils um städtische Freiflächen die der intensiven Nutzung durch das örtliche Freibad dienen (Liegewiese). Zudem wird darauf hingewiesen, dass mit dem Planfeststellungsverfahren ,Neubau des Ringschlusses Südring´ derzeit ein Verfahren läuft dessen Trasse im Bereich der ehemaligen Schienenstrecke Wiedenbrück–Rietberg bzw. der jetzigen Fahrradbrücke den BSN quert.
Beschlussvorschlag A3.2 Nr. 1a: Bis auf den gelb gekennzeichneten Teilbereich werden keine Bedenken gegen die Darstellung als BSN erhoben.
Beschlussvorschlag A3.2 Nr. 1b: Der Regionalplanungsbehörde wird empfohlen, den gelb gekennzeichnete Teilbereich nicht als BSN darzustellen.
Beschlussvorschlag A3.2 Nr. 1c: Es wird auf das laufende Planfeststellungsverfahren ,Neubau des Ringschlusses Südring´ hingewiesen.

Ehemalige Schienenstrecke Rheda – Langenberg: Dass der ausführlichen Begründung zur Herausnahme der ehemaligen Schienenstrecke Rheda – Langenberg, zugunsten der städtebaulichen Entwicklung bzw. der kommunalen Planungshoheit im Regionalplanentwurf gefolgt wurde wird ausdrücklich begrüßt.
Beschlussvorschlag A4: Die Rücknahme der bisherigen Darstellung der ehemaligen Schienenstrecke Rheda – Langenberg wird begrüßt.
Die komplette Beschlussvorlage kann man sich hier untern zur Begutachtung herunterladen. Wir sehen uns am Dienstag in der Stadthalle!