Ein Schlagloch vor der Haustür und keiner kümmert sich. Die Beleuchtung im Fussgängertunnel wieder ausgefallen. Wer hilft? Ein Umweltfrevler hat Matratzen oder vergammelte Möbel im Wald entsorgt? Ihr habt die Telefonnumer vom Umweltamt nicht parat? Da hilft der Mängelmelder für Rheda-Wiedenbrück
Früher musste man solche Ärgernisse umständlich im Rathaus melden. Anschluss besetzt? Wochenende? Jetzt kein Problem mehr – hier ist die Lösung! Die Gratis-App fürs Mobiltelefon. Damit wird mit wenigen Klicks ein Mangel oder Schaden im Straßenbild per Foto dokumentiert. Die Position wird automatisch per GPS ermittelt und das Anliegen direkt an die zuständige Abteilung in unserem Rathaus weitergeleitet.
Natürlich kann man auch direkt auf der städtischen Website den Mangel melden… aber die App macht’s natürlich einfacher… besonders weil Foto und Geo-position gleich mitgeschickt werden kann!
Die Weichen dafür – wie sich unsere Stadt in den nächsten 20 Jahren weiterentwickelt, werden JETZT gestellt. Die Bezirksregierung in Detmold hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen den Regionalplan OWL überarbeitet. Am 02.03. 2021 wird in der Ratsversammlung dies wichtige Dokument zum Verabschieden vorgelegt. In einer Sondersitzung vom Bauausschuss am 20.02.2021 wurden die 40 Einzelne Beschlussvorschläge aus dem Rathaus für Rheda-Wiedenbrück bereits abgearbeitet und Empfehlungen ausgesprochen. Sehr häufig zeigte sich – wenn es um Natur und begrenzen des Flächenfrasses geht – dann stimmen Grüne, SPD und FWG gegen überzogenen Flächenverbrauch, – aber werden von CDU, Move und FDP mit Stimmen Mehrheit ausgebremst.
Wenn es um das begrenzen des Flächenfrasses geht, werden Grüne – SPD und FWG ausgebremst!
========================= Der Regionalplan (frühere Bezeichnung: Gebietsentwicklungsplan, im Folgenden RP) legt die regionalen Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Entwicklung der Region OWL und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsraum fest. Er setzt damit die Vorgaben, die das Land NRW in seinem Landesentwicklungsplan (LEP) macht, für den Planungsraum OWL um. Der Regionalplan als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan für ganz OWL berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der Raumentwicklung. Neben den Festlegungen zur Siedlungsentwicklung enthält er Festsetzungen zur Sicherung von Freiraum und Umwelt, Verkehr und technische Infrastruktur, Transportleitungen,Ver-und Entsorgungsinfrastruktur, Rohstoffsicherung und der Energieversorgung. =========================
Denn es dreht sich um insgesamt 40 !!! Beschlüsse mit grosser Auswirkung auf das Gesicht – das unsere Stadt 2040 haben soll!
Wohnbebauung: Hammersenstrasse, Lümernweg, Twiehüserweg, Rheda-Nord, Wieksweg, Gerhardstrasse, Am breiten Schemm, Am Eusternbach, Moorweg, Schorlemmer Weg, Am Werl, Stromberger Strasse, Emser Landstrasse Wohnfläche für Tönnies Mitarbeiter, Batenhorst, Lintel,
Gewerbegebiet: Aurea, Pixeler Str, Gütersloher Str Erweiterung Tönnies Betriebsgelände, Sandberg, Bosfelder Weg – Umwandlung in Wohnbebauung, ebenso an der Hauptstrasse , Kiefernweg, Siechenstrasse, Bosfeld, Buxelsee, AUREA, Ringschluss Südring, Gleisverbindung von der Haupt-Bahnstrecke bis in die Aurea… damit es für Amazon flotter vorangeht.
Windkraftanlagen auf dem Aurea Gebiet bekommen bessere Bestandssicherung. Mehr Verdichtung durch eliminieren von unbebauten Flächen in Siedlungsgebieten!
======================== Auszug aus der Vorlage der Verwaltung im Rathaus: Im Regionalplanentwurf ist für die Stadt Rheda-Wiedenbrück bei einem Planungshorizont von 2040 ein Kontingent von 91 ha Wohnbauflächen brutto) berechnet worden. Dieses Kontingent wurde mit der Bedarfsermittlung der 2018 erstellten städtischen Wohnraumstudie abgeglichen. Laut Wohnraumstudie werden bis 2035 insgesamt 3.350 zusätzliche Wohneinheiten benötigt, davon ca. jeweils die Hälfte im Ein- und Zweifamilienhausbau und Mehrfamilienhausbau. Dabei liegt die Annahme zugrunde, „dass die Geschosswohnungen, d. h. neue Mehrfamilienhäuser, überwiegend zentral – vielfach in Form von Baulückenschließungen – realisiert werden“. Diese Nachverdichtungen würden somit auch nicht auf das Kontingent angerechnet. Vor diesem Hintergrund ist unter Berücksichtigung eines für die Stadt Rheda-Wiedenbrück angemessenen Dichtewertes (Wohneinheiten/Hektar) das Kontingent von 91 ha nachvollziehbar. ========================
Fast 220 Hektar landwirtschaftliche Flächen – 260 Fussballfelder, sollen in Rheda-Wiedenbrück bebaut werden.. man rechnet mit einem Bevölkerungszuwachs von fast 10 000 Menschen. Die brauchen aber nicht nur Wohnungen und Arbeitsplätze – unsere Infrastruktur – Strassen, Personennahverkehr, Schulen, ärztliche Versorgung… das muss diesen Zuwachs auch stemmen können!
Bei dieser Ratssitzung am Dienstag gibt es eine EINWOHNERFRAGESTUNDE! (Link zur Tagesordnung hier) Ab 17:00 Uhr in der Stadthalle! Stellt eure Fragen warum unsere Stadt immer weiter wachsen muss? Wollen wir Gütersloh den Rang ablaufen. In der Innenstadt quält sich die Blechlawine durch die Lange Strasse. Zum Feierabend Stop-and-Go vom Ostring bis zur Bielefelder Strasse! Nichts geht mehr … Stau bis nach Gütersloh! Und da noch mal 10 000 Neubürger dazu. Wie soll das gehen?
Bei der Ratssitzung am 02.03. gibt es eine EINWOHNERFRAGESTUNDE! Ab 17:00 Uhr in der Stadthalle! Wir sehen uns!
Alle Bürger können ihre Anliegen oder Bedenken online bei der Bezirksregierung in Detmold anmelden.
Aber es eilt – für Einsprüche ist nur noch bis zum 31.03.2021 Zeit!
Rheda-Wiedenbrücker, diese Planung geht uns alle an… und weil das an allen Ecken unserer Stadt Auswirkungen haben wird.. sollten sich das auch mehr von den Betroffenen aus der Bürgerschaft näher anschauen.
Teilt der Regierung in Detmold JETZT mit – was ihr vom neuen Regionalplan 2040 haltet!
Wir wissen – die schiere Anzahl an Änderungen erschlägt – aber es führt kein Weg dran vorbei! Da müssen wir durch! Hier in der Folge findet Ihr alle 40 Beschlussvorschläge – schaut nach welche euch direkt betreffen!
A1 Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) – Wohnen und „sanftes“ Gewerbe!
Im Bereich Hammersenstr. / B61 wurde in den Kommunalgesprächen und im kommunalen Fachbeitrag eine gewisse Erweiterung des ASB gewünscht. Die im Entwurf dargestellte großflächige Erweiterung bis knapp an die B 61 umfasst ca. 20 ha mehr als angemeldet. Hiergegen werden jedoch keine Einwände erhoben, da die zeichnerische Festlegung als Angebot zu verstehen ist und die Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen anhand des textlich festgelegten Flächenkontingentes festgelegt ist. Sollte sich herausstellen, dass aus Emissions- oder Eigentumsgründen eine Entwicklung nicht in diesem Umfang erfolgen kann/soll, werden die nicht überplanten Flächen auch nicht vom Kontingent abgezogen. Beschlussvorschlag A1 Nr. 1: Es werden keine Bedenken gegen die ASB-Darstellung im Bereich Hammersenstraße erhoben.
Im Südwestbereich des Ortsteils Wiedenbrück wurde u. A. zur Arrondierung die Erweiterung des ASB angemeldet. Eine teilweise Erweiterung wurde im Entwurf aufgenommen. Jedoch wurde anstatt wie vorgeschlagen den ASB westlich des Lümernwegs zwischen der Wienickenstraße und dem Haxthäuserweg gerade hinunterzuziehen eine nicht nachvollziehbare Aussparung vorgenommen. Dieser Umstand wird sehr kritisch gesehen, da teilweise innerhalb dieser Aussparung ein im städtischen Eigentum befindliches Flurstück von über einem Hektar liegt. Eine Erweiterung des ASB sollte zumindest hinunter bis an die Kreuzung Lümmernweg – Haxthäuserweg vorgesehen werden. Beschlussvorschlag A1 Nr. 2: Es werden Bedenken gegen die ASB-Darstellung im Bereich Lümernweg erhoben. An der Vergrößerung der ASB-Erweiterung zwischen Wienickenstr. und Haxthäuserweg wird weiterhin festgehalten. Der Regionalplan soll diese Flächen wie in der Flächenanmeldung vorgesehen, berücksichtigen.
Die Erweiterung des ASB im Bereich Twiehüserweg wird ausdrücklich begrüßt. Die über die Anmeldeflächen hinausgehende Erweiterung des ASB zur Arrondierung ist nachvollziehbar und stellt sich zwischenzeitlich als sinnvoll für die zukünftige Städtebauliche Entwicklung dar. Beschlussvorschlag A1 Nr. 3: Es werden keine Bedenken gegen die ASB-Erweiterungen im Bereich Twiehüersweg erhoben.
Die Änderungen des ASB am nördlichen Rand des Ortsteils Rheda sind trotz Abweichungen der im Fachbeitrag vorgeschlagenen Änderung größtenteils nachvollziehbar. Vor dem Hintergrund der bestehenden Immissionslage und des ökologischen Wertes der Flächen die nicht mehr als ASB dargestellt sind, ist die Entscheidung der Bezirksregierung nachvollziehbar. Gegen den Verzicht der vorgeschlagenen geringfügigen Erweiterung nördlich der Straße Espenbusch, wird vor dem Hintergrund der sog. Parzellenunschärfe des Regionalplans (S. 82 f. des Textteils des Regionalplan- entwurf) und der dadurch möglichen beidseitigen Bebauung, keine Bedenken erhoben. Beschlussvorschlag A1 Nr. 4: Es werden keine Bedenken gegen die ASB-Erweiterungen im Bereich des nördlichen Randes Rhedas erhoben.
Die beiden großflächigen Erweiterungen des ASB im Westen des Ortsteils Rheda (nördlich des Schulzentrums sowie zwischen Oelder Straße und A2 werden ausdrücklich begrüßt.
Die im Fachbeitrag zur Arrondierung vorgeschlagene West-Erweiterung des ASB zwischen A2 und der K2 wurde wider Erwarten nicht in den Regionalplanentwurf aufgenommen. Vor allem vor dem Hintergrund des verlängerten Planungshorizontes in Verbindung mit den kommunalen Entwicklungstendenzen macht die fehlende Arrondierung an der Stelle nicht nachvollziehbar und wird sehr kritisch gesehen. Im gesamten Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege des LANUV lässt sich kein Ausschlussgrund für eine ASB-Erweiterung finden. Die Flächenanmeldung erfolgte bewusst ohne Einbeziehung des nordwestlich anschließenden Waldstücks. Eine Erweiterung des ASB südlich der A2 sollte daher zur Abrundung des Siedlungskörpers entsprechend der Flächenanmeldung vorgesehen werden. Beschlussvorschlag A1 Nr. 5: Die Erweiterung des ASB im Bereich nördlich des Schulzentrums wird ausdrücklich begrüßt. Beschlussvorschlag A1 Nr. 6: Die Erweiterung des ASB im Bereich zwischen Oelder Straße und A2 wird ausdrücklich begrüßt. Beschlussvorschlag A1 Nr. 7: Es werden Bedenken gegen die ASB-Darstellung im Bereich zwischen A2 und Wieksweg erhoben. An der Vergrößerung der ASB- Erweiterung zwischen A2 und Wieksweg wird weiterhin festgehalten. Der Regionalplan soll diese Flächen wie in der Flächenanmeldung vorgesehen, berücksichtigen.
Die ASB Rücknahme im Bereich Gerhardstraße ist aufgrund des bestehenden Überschwemmungsgebietes nachvollziehbar. Die Flächenrücknahme im Dreieck zwischen den Straßen „Am breiten Schem“ und „Am Eusternbach“ dient der Arrondierung des Siedlungskörpers, vor dem Hintergrund, dass durch die sog. Unschärfe des Regionalplans auch Entwicklungsmöglichkeiten über die ASB-Darstellung hinaus möglich sind, werden keine Einwände erhoben. Beschlussvorschlag A1 Nr. 8: Es werden keine Bedenken gegen die Rücknahme des ASB im Bereich Gerhardstraße erhoben. Beschlussvorschlag A1 Nr. 9: Es werden keine Bedenken gegen die Rücknahme des ASB im Bereich „Am breiten Schem“ und „Am Eusternbach“ erhoben.
Die Darstellung beidseits der Bahnstrecke im Bereich des Moorweg als ASB wird vor dem Hintergrund derzeitiger Entwicklungsplanungen ausdrücklich begrüßt. Die Zurücknahme des bisher dargestellten ASB zwischen östlich der Ems, nördlich der Gütersloher Straße und westlich der Parkstraße würde eine starke Entwicklungshemmnis darstellen. Das betreffende, größtenteils in kommunalem Eigentum befindliche, Gebiet wurde durch aufwändige Hochwasserschutzmaßnahmen für eine langfristige Entwicklung vorbereitet. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ems aktuell die Neuermittlung von Überschwemmungsflächen durch die Obere Wasserbehörde durchgeführt wird und der Regionalplanentwurf diese aktuelle Grundlage heranziehen sollte. Die Nichtdarstellung als ASB wird daher außerordentlich kritisch gesehen. Die ASB Darstellung sollte beibehalten bleiben. Beschlussvorschlag A1 Nr. 10: Die Erweiterung des ASB im Bereich Moorweg südlich der Bahntrasse wird ausdrücklich begrüßt. Beschlussvorschlag A1 Nr. 11: Die Erweiterung des ASB im Bereich Moorweg nördlich der Bahntrasse wird ausdrücklich begrüßt. Beschlussvorschlag A1 Nr. 12: Gegen die Rücknahme des ASB im Bereich Am Werl aufgrund der veralteten Hochwassergrenze, bestehen erhebliche Bedenken. Es wird auf die aktuelle Neuermittlung der Überschwemmungsflächen hingewiesen. Der Regionalplan sollte diese Berücksichtigen und die ASB Darstellung anpassen.
Die Erweiterung des ASB nördlich der Stromberger Straße Richtung Westen wird begrüßt. Die ASB Rücknahme des bewaldeten Teilstücks nördlich der Kindertageseinrichtung Am Lattenbusch ist aufgrund der nicht beabsichtigten Inanspruchnahme für eine bauliche Entwicklung nachvollziehbar. Beschlussvorschlag A1 Nr. 13a: Es werden keine Bedenken gegen die ASB-Erweiterung im Bereich nördlich der Stromberger Straße Richtung Westen erhoben. Beschlussvorschlag A1 Nr. 13b: Es werden keine Bedenken gegen die Rücknahme des ASB im bewaldeten Teil nördlich der Kindertageseinrichtung erhoben.
Aufgrund von zwischenzeitlich verstärkter Dringlichkeit zur Schaffung von Wohnraums , u.a. auch für Werksvertragsarbeiter, wird seitens der Stadt Rheda-Wiedenbrück vorgeschlagen, den grün markierten Bereich zwischen der B 64 und dem GIB Gütersloher Straße als ASB darzustellen. Diese Flächen liegen nahe an dem fleischverarbeitendem Betrieb und bieten grundsätzlich die Option, für den Betrieb Wohnungen in größerem Umfang betriebsnah zu erreichten. Ein erster grober Abgleich von möglichen regionalplanerisch relevanten konkurrierenden Raumansprüchen hat keine gegenstehenden Gründe hervorgebracht.Mögliche Emissionen (Geruch, Lärm) sind bekannt und innerhalb der Bauleitplanverfahren auf kommunaler Ebene näher zu bewerten. Beschlussvorschlag A1 Nr. 14: Der Bereich zwischen B64 und dem GIB Gütersloher Straße soll im Regionalplan als ASB dargestellt werden.
Bei den Kommunalgesprächen und der Abgabe des kommunalen Fachbeitrags war es der Stadt wichtig, dass im neuen Regionalplan auch für die Ortsteile die nicht als ASB dargestellt werden, angemessene Entwicklungsspielräume ermöglicht werden. Eine zeichnerische Festlegung als ASB erfolgte für die Ortsteile Lintel und Batenhorst nicht. Die sowohl im LEP als auch in den textlichen Festsetzungen des Regionalplanentwurfs deutlich werdende Abkehr der Beschränkung auf die sog. Eigenentwicklung wird begrüßt. Stattdessen ist nun eine Entwicklung im Rahmen der Tragfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur möglich. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Beschlussvorschlag A1.1: Die Abkehr der bisherigen Beschränkung auf die sog. Eigenentwicklung von nicht im Regionalplan als ASB dargestellten Ortsteilen (Batenhorst und Lintel) wird begrüßt. Auf die Entwicklungsabsichten beider Ortsteile (Batenhorst und Lintel) wird hingewiesen, der Regionalplan sollte keine entgegenstehenden zeichnerischen Festlegungen enthalten.
A2 Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)
Die mehrheitliche Berücksichtigung der in den Kommunalgesprächen und des kommunalen Fachbeitrages eingebrachten denkbaren Entwicklungsabsichten der Stadt Rheda-Wiedenbrück wird ausdrücklich begrüßt. Im Folgenden soll auf die einzelnen Änderungen der Darstellungen des Regionalplanentwurfes näher eingegangen werden.
Dass das regional bedeutsame interkommunale Industrie- gebiet AUREA Das A2-WIRTSCHAFTSZENTRUM im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Erweiterungsmöglichkeiten nach Süden – die Autobahn überspringend – und nach Osten erhält, ist ausdrücklich zu begrüßen. Bei der Formulierung im Textteil in Absatz 448, sollte jedoch zur Vermeidung von Missverständnissen auf das Wort „abschließend“ verzichtet werden. Beschlussvorschlag A2.1 Nr. 1a: Die Erweiterungen des GIB im Bereich AUREAs werden ausdrücklich begrüßt.
Die Erweiterung des GIB Pixler Straße wird grundsätzlich begrüßt. Es wurde im Gegensatz zu den in den Kommunalgesprächen und dem kommunalen Fachbeitrag, aufgezeigte erforderliche zeichnerische Festlegung von GIB, im Entwurf Flächen westlich der L927 und Marienfelder Str. festgelegt. Diese Erweiterungen werden jedoch u.a. aufgrund der Kosteneffizienz einer beidseitigen Erschließung begrüßt. Beschlussvorschlag A2.1 Nr. 2: Es werden keine Bedenken gegen die GIB-Darstellung im Bereich Pixler Straße erhoben.
Die Erweiterungsmöglichkeit des GIB Gütersloher Straße für den dort ansässigen Schlacht- und Zerlegebetrieb wird ausdrücklich begrüßt. Die im Kommunalgespräch, sowie dem kommunalen Fachbeitrag aufgezeigte erforderliche zeichnerische Festlegung von GIB zwischen der L 568 und des Buxelsees wurde nicht in den Entwurf aufgenommen, stattdessen wurde der Bereich nördlich der L 568 im größeren Maße erweitert. Beschlussvorschlag A2.1 Nr. 3: Es werden keine Bedenken gegen die GIB-Darstellung im Bereich Gütersloher Straße erhoben.
Die Teilrücknahme im Westen des GIB „Am Sandberg“ wird begrüßt. Es handelt sich hierbei um eine im kommunalen Fachbeitrag vorgeschlagene Änderung, da die ca. 1,3 ha Fläche aufgrund der dort durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen (Herstellung einer naturnahen Emsaue) für eine gewerbliche Entwicklung nicht mehr zur Verfügung steht. Beschlussvorschlag A2.2 Nr. 1: Es werden keine Bedenken gegen die Teilrücknahme der GIB-Darstellung im Bereich Am Sandberg erhoben.
A2.3 Änderungen von bisherigen GIB in ASB
Die Änderung am GIB Bosfelder Weg entlang der Herzebrocker Straße ist aufgrund der vorherrschenden Nutzungen nachvollziehbar und es werden hierzu keine Einwände erhoben. Beschlussvorschlag A2.3 Nr. 1: Gegen die Änderung von bisherigen GIB in ASB entlang der Herzebrocker Straße werden keine Bedenken erhoben.
Es erfolgte ein Änderung des kompletten ehemaligen GIB Hauptstraße zu ASB. Im Rahmen der Kommunalgespräche und dem kommunalen Fachbeitrag wurden bereits Änderungen von GIB zu ASB für die Bereiche östlich der K1 sowie südlich der L 791 vorgeschlagen. Die im Textteil aufgeführten Gründe (Abs. 399 bis 407) zur Änderung des gesamten Bereiches von GIB zu ASB sind nachvollziehbar und entsprechen den langfristigen Zielen der Stadtentwicklung für den Bereich Hauptstraße (u.a. als Einzelhandels-Sonderstandort gem. Einzelhandelskonzept). Da die bestehenden Industrienutzungen die „regionalplanerisch bedeutsame Größenordnung“ von über 10 ha nicht erreichen um eine GIB-Festsetzung beizubehalten, ist der Stadt Rheda-Wiedenbrück der Hinweis auf den Bestandsschutz gemäß Grundsatz S4 und angemessene Erweiterungsmöglichkeiten dieser Betriebe wichtig. Beschlussvorschlag A2.3 Nr. 2: Gegen die Änderung von bisherigen GIB in ASB im Bereich Hauptstraße werden keine Bedenken erhoben.
Die Änderungen des GIB im nördlichen Bereich der Siechenstraße, westlich der Siechenstraße, sowie die Änderung im Bereich Kiefernweg wurden im kommunalen Fachbeitrag nicht vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund, dass auch im ASB gewerbliche Nutzungen möglich sind werden keine Bedenken erhoben. Vor dem Hintergrund der Möglichkeit gewerbliche Nutzungen auch im ASB zu verorten wird nachträglich vorgeschlagen, die grün umrandeten Teilbereich nördlich der Kreisberufsschule als ASB darzustellen. Dies erhöht die Nutzungsflexibilität und fördert die klarere Struktur der Abgrenzung von ASB und GIB im Gesamtbereich. Einschränkungen auf die bestehenden gewerblichen Nutzungen in diesem Teilbereich sind hierdurch nicht zu erwarten. Der markierte Bereich ist nicht Teil des nördlich befindlichen Industriebetriebs „Westfalia“. Beschlussvorschlag A2.3 Nr. 3a: Gegen die Änderung von GIB zu ASB werden keine Bedenken erhoben. Beschlussvorschlag A2.3 Nr. 3b: Der Regionalplan sollte die grün gekennzeichnete Teilfläche des GIB Am Sandberg (nördlich der Kreisberufsschule) als ASB darstellen
A3 Freiraum
Ein „Lückenschluss“ der beiden Regionalen Grünzüge nördlich und südlich des Siedlungssplitters Bosfeld ist nachvollziehbar. Jedoch wird auf den bebauten Bereich, der nicht überwiegen landwirtschaflich geprägt ist und in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist (sog. Splittersiedlung), hingewiesen. Angeregt wird daher die Verbindung des Regionalen Grünzuges westlich des Geltungsbereiches der geltenden Außenbereichssatzung Bosfeld darzustellen und somit die bestehende Außenbereichssatzung zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag A3.1 Nr. 1: Gegen einen „Lückenschluss“ der beiden Regionalen Grünzüge nördlich und südlich des Siedlungssplitters Bosfeld werden keine Einwände erhoben. Jedoch wird auf die bestehende Außenbereichssatzung hingewiesen.
Es erfolgte eine Neudarstellung eines Regionalen Grünzuges zwischen A2, L568, B64 und B61. Sowohl in den Kommunalgesprächen, als auch im kommunalen Fachbeitrag wurde eine Entwicklungsabsicht auf einem kleinen (<1 ha) Teilstück angemeldet. Der Gesamtbereich ist bereits größtenteils durch die Vorranggebiete Wald und Oberflächengewässer und durch das Vorbehaltsgebiet Landschaftsschutz ausreichend auf Ebene der Regionalplanung gesichert. Die zusätzliche überlagernde Festlegung als Regionaler Grünzug ist daher zur siedlungsräumlichen Gliederung nicht nachvollziehbar. Zudem besteht durch die Nichtdarstellung als Regionaler Grünzug der angrenzenden Flächen östlich der B61, kein räumlicher Zusammenhang zu dem großflächig dargestelltem Regionalen Grünzug zwischen Rheda und Gütersloh, der zur siedlungsräumlichen Gliederung auch nachvollziehbar ist. Beschlussvorschlag A3.1 Nr. 2: Im Regionalplan soll auf die Darstellung des Bereiches zwischen A2, L568, B64 und B61 als Regionaler Grünzug verzichtet werden.
Die Erweiterung des Regionalen Grünzuges südlich des neuen GIB südlich der A2 sowie südlich der K6 wird u. A. aufgrund der ökologischen Wertigkeit begrüßt. Beschlussvorschlag A3.1 Nr. 3a: Die Erweiterung des Regionalen Grünzuges südlich des neuen GIB südlich der A2 und südlich der K6 wird begrüßt.
A3.2 Bereich zum Schutz der Natur (BSN)
Der Bereich zwischen A2 und ehemaliger Schienentrasse Wiedenbrück-Rietberg soll im kommenden Regionalplan neu als Vorranggebiet „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) festgelegt werden. Größtenteils ist diese Bewertung aufgrund der in Teilbereichen bereits festgelegten Biotopkatasterflächen (Emsaue zwischen Nordring und A2) sowie der Bewertung im Fachbeitrag des LANUV als Biotopverbundfläche herausragender Bedeutung, auch nachvollziehbar und wird aufgrund der Förderung des Biotopverbunds seitens der Stadt Rheda-Wiedenbrück begrüßt. Begrüßt wird, dass die Flächen des „Alten Klärwerks“, der „Spielerei“ sowie die Flächen westlich des Emssees aufgrund der bestehenden Nutzungen nicht einbezogen wurden. Jedoch wird die Einbeziehung der Flächen nördlich der Ems zwischen ehemaliger Schienenstrecke Wiedenbrück-Rietberg und der Umflut kritisch gesehen. Hierbei handelt es sich größten Teils um städtische Freiflächen die der intensiven Nutzung durch das örtliche Freibad dienen (Liegewiese). Zudem wird darauf hingewiesen, dass mit dem Planfeststellungsverfahren ,Neubau des Ringschlusses Südring´ derzeit ein Verfahren läuft dessen Trasse im Bereich der ehemaligen Schienenstrecke Wiedenbrück–Rietberg bzw. der jetzigen Fahrradbrücke den BSN quert. Beschlussvorschlag A3.2 Nr. 1a: Bis auf den gelb gekennzeichneten Teilbereich werden keine Bedenken gegen die Darstellung als BSN erhoben. Beschlussvorschlag A3.2 Nr. 1b: Der Regionalplanungsbehörde wird empfohlen, den gelb gekennzeichnete Teilbereich nicht als BSN darzustellen. Beschlussvorschlag A3.2 Nr. 1c: Es wird auf das laufende Planfeststellungsverfahren ,Neubau des Ringschlusses Südring´ hingewiesen.
Ehemalige Schienenstrecke Rheda – Langenberg: Dass der ausführlichen Begründung zur Herausnahme der ehemaligen Schienenstrecke Rheda – Langenberg, zugunsten der städtebaulichen Entwicklung bzw. der kommunalen Planungshoheit im Regionalplanentwurf gefolgt wurde wird ausdrücklich begrüßt. Beschlussvorschlag A4: Die Rücknahme der bisherigen Darstellung der ehemaligen Schienenstrecke Rheda – Langenberg wird begrüßt.
Die komplette Beschlussvorlage kann man sich hier untern zur Begutachtung herunterladen. Wir sehen uns am Dienstag in der Stadthalle!
Nicht weil Günter Arlt keinen Spass mehr an der Vereinsarbeit von Mit Natur Wohnen e.V. hat – oder nach den zwei Jahren durch die Aktionen zur Förderung von Natur + Wohnen jetzt alles im grünen Bereich ist… mitnichten. Im September wurde der 1. Vorsitzende von MNW, der für die Freie Wählergemeinschaft Rheda-Wiedenbrück einen Wahlbezirk übernommen hatte, über einen Reservelistenplatz in den Stadtrat gewählt.
Günter Arlt – seit dem 09.11. 2020 für die FWG Mitglied im Rat von Rheda-Wiedenbrück
Es ist die schiere Arbeitsbelastung – die bei der kleinen 2-Mann Fraktion auf die Schultern verteilt werden müssen.
Allein im November und Dezember finden 15 Rats- oder Ausschuss-Sitzungen statt. Dazu sollen in Zukunft auch noch diverse Arbeitskreise und “Runde Tische” eingerichtet werden. Im Durchschnitt dauern die meisten Sitzungen 2 – 3 Stunden, und zu jeder Sitzung muss man sich durch 100 oder 200 Seiten Beschlussvorlagen durcharbeiten. Das summiert sich im Monat ganz flott zu einem Papierstapel von 1000 + Seiten.
Das Volumen an Papier erscheint grenzenlos
Dann muss man sich nach dem Durchlesen natürlich auch noch in der Fraktion über eine Position zu jedem Tagesordnungspunkt Gedanken machen. Es kommen so locker 40 Stunden … eine volle Arbeitswoche im Monat an Arbeitsbelastung für die überschaubare “Truppe” der FWG zusammen.
Mit einer Fraktion von 10 oder 20 Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern kann man die Arbeit auf genug Schultern verteilen. Von der FWG sind 4 Personen als Ratsmitglied oder sachkundiger Bürger für Rheda-Wiedenbrück benannt! Zum Vergleich: Bei move arbeiten neben den 11 Ratsmitgliedern zusätzlich noch 6 sachkundige Bürger bei den Ausschüssen mit. Oder bei der aus 4 Fraktionsmitgliedern bestehenden FDP unterstützen 11 sachkündige Bürger ihre Fraktionskolleg*innen bei der Arbeit.
“Wenn auch mit schwerem Herzen – Ich kann unmöglich auf zwei so großen Hochzeiten tanzen”
meint der scheidende erste Vorsitzende. Die tagtägliche Arbeit von MNW wird hauptamtlich von den verbleibenden Mitgliedern im Vorstand fortgeführt. Wo Not am Mann ist unterstützt Arlt im Rahmen der knappen Zeit… bis ein neuer 1. Vorsitzender gewählt werden kann. Das ist wahrscheinlich im Januar bei der geplanten Jahreshauptversammlung – vorausgesetzt ein Zusammenkommen unter den Lockdown-Bedingungen wird überhaupt möglich sein?
Die Mitglieder im Verein wollen nicht nur in den eigenen Reihen nach einem neuen 1. Vorsitzenden suchen. Beim Bauen und der Wohnraum-Schaffung in Rheda-Wiedenbrück wird sich in nächster Zeit schwer was tun! Die Subunternehmer des grossen fleischverarbeitenden Betriebs an der Gütersloher Straße ziehen sich aus der Stadt zurück. Fa. Tönnies übernimmt, wie versprochen, die Werksvertragsmitarbeiter in die eigenen Unternehmen. Und will auch weiterhin einen Rundum-Service für die Leute aus Rumänien usw , ähnlich wie in der Vergangenheit, bieten. Anheuern in Rumänien – Ausbilden – Wohnungen an Mitarbeiter vermieten – und sie auch beschäftigen. Bei 5000 Fleischwerkern in Rheda-Wiedenbrück könnte die Firma damit nicht nur der grösste Arbeitgeber sein – sondern auch zum grössten Immobilien-Besitzer in unserer schönen Stadt werden!
Da bleibt für einen Verein mit dem Anspruch – für Wohnen im Einklang mit der Natur zu kämpfen – in den kommenden Jahren bestimmt noch ein breites Betätigungsfeld.
MNW sucht einen neuen ersten Vorsitzenden – und freut sich auch auf Bewerber – die nicht unbedingt JETZT schon Vereinsmitglied sind!
Meldet euch! Email <kontakt@mitnaturwohnen.de> oder einfach anrufen: 05242 418 327
Einen interessanten und hochaktuellen Beitrag hat dazu die UWG Gütersloh kürzlich veröffentlicht!
Hier der auszugsweise Text.
Keine Lex Pavenstädt, sondern eine Lex Deutschland ist dringend erforderlich: Die BfGT Fraktion hat einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Pavenstädt gestellt. Der Antrag wurde dahingehend ergänzt, dass auch für alle anderen betroffenen Stadtgebiete der Stadt Gütersloh Bebauungspläne aufzustellen seien. In der Sache selbst geht es darum, dass nach der geltenden Rechtsprechung in bebauten Gebieten ohne gültigen Bebauungsplan – völlig unangepasst an die umgebende Bebauung – gebaut werden darf. De facto werden neben alten Siedlungshäusern mit einem steilen Dach große Flachdachobjekte mit drei Etagen errichtet. Sowohl von der Baumasse her, als auch der Nutzung her, mit fünf oder mehr Wohnungen, wird jeder Maßstab gesprengt…..
Den kompletten, auch für uns in Rheda-Wiedenbrück besonders zutreffenden Beitrag findet man HIER!
Apell in eigener Sache!
Wir von Mit Natur wohnen e.V. in Rheda-Wiedenbrück sind ein gemeinnütziger Verein und finanzieren unsere Aktionen ausschließlich aus Mitgliedsbeträgen und Spenden. Wir erhalten zB. nicht wie die Parteien Unterstützung aus öffentlichen Kassen!
Der Mitgliederbeitrag bei MNW beträgt 10 Euro im Jahr. Schüler / Studenten und Empfänger von Sozialhilfe bezahlen die Hälfte. Unsere Mitglieder sind “normale” Häusle-Eigentümer (keine Werksvertrags-Miet-Millionäre). Viele sind auch selber Mieter, Arbeiter , Angestellte… Rentner, Studenten!
Ein Verein der für Wohnen mit Natur und grüne Gewerbegebiete eintritt, findet keine großzügigen Spender bei Investoren oder Industriellen. Deshalb wenden wir uns mit dieser Bitte an Sie. Unterstützen Sie uns bei unserem Kampf für klimafreundliche Wohnbebauung und nachhaltige grüne Gewerbegebiete in unserer schönen Stadt!
Die MNW Bankverbindung: Mit Natur wohnen e.V. IBAN DE93 4785 3520 0025 0211 30 Kreissparkasse Wiedenbrück, Wasserstraße BIC : WELADED1WDB
Spenden Sie am besten gleich hier – mit Ihrem Paypal Konto !
Seit Januar 2019 kämpfen die Aktiven im Verein “Mit Natur wohnen” um Nachbarschafts-verträgliche Wohnbauprojekte in Nachverdichtungsgebieten von Rheda-Wiedenbrück. Und um grüne Gewerbegebiete wo Industrie 4.0 Unternehmer am Werke sind – die nachhaltige und fair bezahlte Arbeitsplätze für die Bürger unserer Stadt schaffen. In dieser Zeit haben sich die Mitglieder von MNW um mehr als 10 Bebauungspläne gekümmert, den Anwohnern mit Rat beiseite gestanden – das spektakulärste ist sicher das Gewerbegebiet am Kiefernweg (B-Plan 400). Und es wurde viel erreicht! Kiefernweg soll laut dem technischen Beigeordneten das grünste Gewerbegebiet der Republik werden. Und es gelang auch – Wohnbauprojekte , wo sechs-Familienhäuser in futuristischem Design in bestehende 50’Jahre Siedlungsquartiere “transplantiert” werden sollten, nochmal auf den Prüfstand zu stellen.
Das nervt die Investoren… die gerne den maximalen Profit aus ihrer Investition ins neu gekaufte Grundstück geholt hätten, aber bitte presto-presto! Aber es verwundert den Zuschauer schon.. das man sich nicht persönlich an die Öffentlichkeit wendet.. .sondern auf einflussreiche Unterstützer in der Politik setzt. Da werden die Strippen gezogen und Druck ausgeübt.. in der Öffentlichkeit – und auch auf anderen Wegen. Wir fassen hier noch mal die Stimmen in den Medien der letzten Wochen zusammen!
Zuerst ein Text-Auszug aus der Glocke, Rheda-Wiedenbrück – vom 11.09.2020 – eine Stellungnahme zu einem Zeitungsbericht des fraktionslosen Ratsmitglieds T. Theilmeier zum Thema : Baustopp verhängt trotz akuter Wohnungsnot!
Baustopps laut Verwaltung nur in Einzelfällen
Das möchte die Stadt nicht auf sich sitzen lassen: Wie diese Zeitung (die Glocke) berichtete, hatte der parteilose Ratsherr Thomas Theilmeier in der jüngsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses angeprangert, dass die Verwaltung bei Baugenehmigungen auf die Bremse trete, und von einem Paradigmenwechsel gesprochen. (Anmerkung von MNW zum Verständnis – Wikipedia erklärt dies kryptischen Fremdwort wie folgt: Der Ausdruck Paradigmenwechsel wurde 1962 von Thomas S. Kuhn geprägt und bezeichnet in dessen wissenschaftstheoretischen und wissenschaftshistorischen Schriften den Wandel grundlegender Rahmenbedingungen für einzelne wissenschaftliche Theorien, z. B. Voraussetzungen „in Bezug auf Begriffsbildung, Beobachtung und Apparaturen“, die Kuhn als Paradigma bezeichnet.)
Viele Bauunternehmer sehen das ähnlich. Gleichwohl sei der entstandene Eindruck falsch, heißt es aus dem Rathaus.
Mitnichten existiere im Rathaus eine Rote Liste, und ebenso wenig habe ein Paradigmenwechsel in der Genehmigungspraxis stattgefunden, teilt die Verwaltungsspitze schriftlich mit. Grundsätzlich sage man „ja zu einer gesteuerten Wohnraumentwicklung und auch zu einer deutlichen, aber maßvollen Nachverdichtung”. Aus diesem Grunde seien im Rathaus in den vergangenen drei Jahren gut zwei Dutzend Baugebiete unterschiedlicher Größe für die Planung und Entwicklung vorbereitet worden.
„Zusammen mit dem erheblichen Potenzial der Nachverdichtung sind somit zuletzt Genehmigungen zur Schaffung von 150 bis 250 Wohnungen pro Jahr ausgesprochen worden”, heißt es in dem Schreiben. Angesichts dessen sei man zuversichtlich, „in den nächsten 15 Jahren unser Ziel von mehr als 3000 zusätzlichen Wohnungen zu erreichen”.
„Allein die Menge der Genehmigungen macht deutlich: Eine Rote Liste oder systematische Baustopps hat es nie gegeben”, widerspricht die Verwaltungsspitze Investoren und Unternehmern. „Darstellungen diesbezüglich sind grob unwahr.” Ebenso falsch sei es, dass es einen Paradigmenwechsel bei der Bauverwaltung gegeben hat. „Richtig ist, dass ein solcher bei Investoren und Architekten spürbar ist, die in gewachsenen Wohnlagen ungewohnt großvolumig planen und bauen wollen. Dieser deutlich negativen Entwicklung tritt die Stadt entgegen und wird diese Entwicklung verhindern.”
Weiter heißt es in dem Schreiben, das die Verwaltung jederzeit Gespräche mit Investoren und Architekten über Baugebiete sowie Einzelprojekte führe und versuche, „eine maßstäbliche und der Lage angemessene Bebauung zu erreichen”. Wenn dies auf grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen des Geldgebers treffe und eine Einigung nicht möglich sei, „kann dies in Einzelfällen zu einem Baustopp führen”. Dabei sei in jedem Fall eine Einzelbetrachtung des Projekts und seiner Umgebung ausschlaggebend, schreibt die Verwaltung.
Den Verantwortlichen im Rathaus ist eigenen Angaben zufolge durchaus klar, „dass die Menschen heute anders Leben und der Wohnraumbedarf auch in gewachsenen Lagen andere Antworten sowie mehr Dichte bedeutet. Dies müsste aber im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung „maßvoll und gebietsverträglich realisiert werden”.
Hier der Zeitungsausschnitt als Foto.
Es ist schon bemerkenswert wie den lieber anonym bleibenden Investoren Schützenhilfe aus den Reihen jener geleistet wird… die in der Baubranche tätig sind oder ihr nahe stehen. Zum Beispiel auch bei einem gestoppten Projekt im OT Wiedenbrück , wo auf einem vormaligen Werksvertragsmitarbeiter- Altbauobjekt erst sechs… dann fünf Familienhäuser auf 780 m2 Grundstücksfläche gebaut werden sollten – ein jedes mit vier Zimmern zum Schlafen!
Bezug ist Die Glocke Beitrag vom 28.05.2020 von Kai von Stockum: Behörde widerruft Baugenehmigung.
Spannend bleibt , wie in der Legislaturperiode 2020 – 2025 die Ausschüsse im neuen Rat besetzt werden? Besonders nach dem eklatanten Absturz der Mehrheitsfraktion CDU und dem kometenhaften Aufstieg des Newcomers Move. Frage ist – werden auf die Schlüsselpositionen in den Ausschüssen –
Wo über das wo und wie und wann vom Bauen in Rheda-Wiedenbrück die Weichen gestellt werden,
wie in der Vergangenheit, Ratsmitgliedern gesetzt – die in der Baubranche ihren Lebens- oder Arbeitsmittelpunk haben?
Apell in eigener Sache!
Wir von Mit Natur wohnen e.V. in Rheda-Wiedenbrück sind ein gemeinnütziger Verein und finanzieren unsere Aktionen ausschließlich aus Mitgliedsbeträgen und Spenden. Wir erhalten zB. nicht wie die Parteien Unterstützung aus öffentlichen Kassen!
Der Mitgliederbeitrag bei MNW beträgt 10 Euro im Jahr. Schüler / Studenten und Empfänger von Sozialhilfe bezahlen die Hälfte. Unsere Mitglieder sind “normale” Häusle-Eigentümer (keine Werksvertrags-Miet-Millionäre). Viele sind auch selber Mieter, Arbeiter , Angestellte… Rentner, Studenten!
Ein Verein der für Wohnen mit Natur und grüne Gewerbegebiete eintritt, findet keine großzügigen Spender bei Investoren oder Industriellen. Deshalb wenden wir uns mit dieser Bitte an Sie. Unterstützen Sie uns bei unserem Kampf für klimafreundliche Wohnbebauung und nachhaltige grüne Gewerbegebiete in unserer schönen Stadt!
Die MNW Bankverbindung: Mit Natur wohnen e.V. IBAN DE93 4785 3520 0025 0211 30 Kreissparkasse Wiedenbrück, Wasserstraße BIC : WELADED1WDB
Spenden Sie am besten gleich hier – mit Ihrem Paypal Konto !
Die Glocke | Ausgabe: Rheda-Wiedenbrück | 05.09.2020 | Seite 18|Von Kai von Stockum
Rheda-Wiedenbrück (gl). Als einen Schritt in die richtige Richtung betrachtet der Verein „Mit Natur wohnen“ die Tatsache, dass eine Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Kiefernweg in die nächste Legislaturperiode verschoben worden ist. Darf man den Ankündigungen der Verwaltungsspitze folgen, ist das Regelwerk derart stark überarbeitet worden, dass das Areal westlich der Autobahn das grünste Gewerbegebiet Deutschlands wird.
Grün, grüner, am grünsten: Es sind vor allen Dingen etliche ergänzende Vorschläge der Ökopartei gewesen, die am Donnerstagabend in der Stadthalle dazu führten, dass sich der Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt und Verkehrsausschuss in Absprache mit der Stadtverwaltung darauf verständigte, das Thema nach der Kommunalwahl am 13. September erneut zu beraten. Ungeachtet dessen haben Bürgermeister Theo Mettenborg und sein Team schon jetzt eine Vorstellung vom Bild des Gewerbegebiets, das seinesgleichen sucht.
Der Technische Beigeordnete Stephan Pfeffer (Foto) kündigte begrünte Lärmschutzwände, Blockheizkraftwerk, jede Menge Bäume, Beschränkungen der Dimensionen von Hallen und eine Anbindung an das Waldwegenetz an, überdies eine mehrere tausend Quadratmeter große Versickerungsgrube für Oberflächenwasser und einiges mehr. „Wir haben die Möglichkeit, über Kaufverträge Einfluss zu nehmen auf die DNA der Gebäude“, gab er die Marschrichtung vor. „Wir sind die Generation, die das Ruder rumreißen kann“, bediente sich der Spitzenbeamte einer Sprache, die man gemeinhin vor allem von den Grünen kennt. Man denke „im Verbund mit dem Wald“.
Der Grüne Hans-Hermann Heller-Jordan mochte es am Donnerstagabend kaum glauben. „Die derzeitige Planung bleibt dennoch bei grüner Kosmetik stehen“, monierte er denn auch und reichte einen Forderungskatalog nach. Verbunden war das mit dem Antrag, eine Entscheidung über den Satzungsbeschluss erneut zu vertagen und die Verwaltung zu beauftragen, „eine nachhaltige Gesamtkonzeption unter Berücksichtigung klimarelevanter Aspekte“ zu erstellen. Viele Einwände aus der Bürgerschaft seien pauschal als als unbegründet zurückgewiesen worden.
Demonstration: Anlieger protestieren am Donnerstagabend kurz vor Beginn der Ausschusssitzung vor der Stadthalle gegen die Ansiedlung von Gewerbe am Kiefernweg Foto: von Stockum
Die Meinungen von Verwaltung und Anwohnern darüber, wie das Gewerbegebiet am Kiefernweg in Rheda entwickelt werden soll, liegen noch immer weit auseinander. Der Verein „Mit Natur wohnen“ (MNW) hat für den kommenden Donnerstag eine Demonstration angekündigt, teilt Vorsitzender Günter Arlt mit. Er sagt: „Einige Anwohner fühlen sich von den Verantwortlichen, die so vollmundig Unterstützung für die Bedenken der Anlieger versprachen, hinters Licht geführt.“ Etwa eine Viertelstunde vor der Bauausschusssitzung am 3. September wollen sich die
Rheda-Wiedenbrück (gl). Die Meinungen von Verwaltung und Anwohnern darüber, wie das Gewerbegebiet am Kiefernweg in Rheda entwickelt werden soll, liegen noch immer weit auseinander. Der Verein „Mit Natur wohnen“ (MNW) hat für den kommenden Donnerstag eine Demonstration angekündigt, teilt Vorsitzender Günter Arlt mit. Er sagt: „Einige Anwohner fühlen sich von den Verantwortlichen, die so vollmundig Unterstützung für die Bedenken der Anlieger versprachen, hinters Licht geführt.“
Etwa eine Viertelstunde vor der Bauausschusssitzung am 3. September wollen sich die Kritiker der Kiefernwegpläne vor der Stadthalle versammeln, um ihre Meinung zum Bebauungsplan für das Gewerbegebiet öffentlich kundzutun. Um 17 Uhr beginnt die Zusammenkunft der Ausschussmitglieder, in der unter anderem die Fassung des Satzungsbeschlusses für die Überplanung des rund 8,68 Hektar großen Areals zwischen Autobahn, Holunder- und Lindenstraße in Rheda auf der Tagesordnung steht. Gewerbe- und Wohnbaufläche soll dort geschaffen werden.
Ähnlich vorgegangen waren die Kritiker bereits Mitte März, als der Bauausschuss ebenfalls in der Stadthalle über die Offenlage des überarbeiteten Planbeschlusses sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange abstimmte.
Die Auslegung der Pläne hatte vom 8. Juni bis 15. Juli stattgefunden. Der MNW-Vorsitzende bemängelt nun, dass 95 Prozent der Vorschläge und Einsprüche von Anwohnern und Betroffenen, um das bisher recht graue Gewerbegebiet am Kiefernweg nachhaltiger und grüner zu machen, abgebügelt worden seien. „Der Anregung wird nicht gefolgt“, „Die Bedenken werden zurückgewiesen“ oder „Die Anregung betrifft nicht die Inhalte der vorliegenden Bauleitplanung“: Mit diesen Standardformulierungen seien fast alle Einwände abgemeiert worden, sagt Arlt.
Vor allem die Verkehrserschließung bereitet den Kritikern Sorge. Aber ihre Befürchtung, dass es sich an der Kreuzung Holunderstraße/Kiefernweg um einen Gefahrenpunkt handelt, hat der städtische Fachbereich Stadtplanung/Bauordnung zurückgewiesen. „Die Sichtfelder sind unter Berücksichtigung der zulässigen Geschwindigkeit ausreichend dimensioniert. Somit sind keine weiteren verkehrslenkenden Maßnahmen erforderlich“, heißt es von der Kommune.
Andere Bürgeranregungen beziehen sich etwa auf die Begrünung von Fassaden, das Errichten eines Wildreservats oder die Frage nach Gebäudegrößen und danach, inwieweit Nachtarbeit zugelassen wird.
Wo bislang noch alles grünt und blüht, soll demnächst ein Gewerbegebiet entstehen. Weil sich Anwohner und Kritiker der Kiefernweg-Pläne von der Stadtverwaltung nicht ernst genommen fühlen, wollen sie am kommenden Donnerstag, 03.09.2020 demonstrieren.
Am Do 3.9.2020 wird unter anderem der B-Plan 400 Kiefernweg Gewerbegebiet im Bau-Ausschuss abschliessend für den Ratsbeschluss am Mo. 7.9. beschlussfertig verabschiedet!
Wie man dem download weiter unten im Text entnehmen kann, wurden 95 % der Vorschläge und Einsprüche von Anwohnern und Betroffenen, um aus dem bisher echt grauen Gewerbegebiet am Kiefernweg doch noch ein nachhaltiges – grünes, wie vom Bürgermeister versprochen, zu machen, mit:
Der Anregung XY wird nicht gefolgt
Die Bedenken in Bezug auf XY werden zurückgewiesen
Oder
Die Anregung betrifft nicht die Inhalte der vorliegenden Bauleitplanung
Einige Anwohner fühlen sich von den Verantwortlichen, die so vollmundig Unterstützung für die Bedenken der Anwohner versprachen, hinters Licht geführt und sind sehr verärgert…
Um das den Ausschuss/Ratsmitgliedern auf dem Weg zur Sitzung am 3.9. zu verdeutlichen, wurde vom Verein MNW eV Demonstrationen bei der Kreispolizeibehörde in Gütersloh angemeldet.
Nach den positiven Rückmeldungen der Polizei zur Organisation der MNW Demo vor der Stadthalle am 14.5. sehen wir kein Problem seitens der Kreispolizeibehörde… das das Durchführen dieser Demonstration gefährden könnte. Das wird also stattfinden!
Wir sehen uns am nächsten Donnerstag dem 3.9. so ab 16:30…..– Lärm ist erlaubt – Trillerpfeifen wurden zur Demo angemeldet! Gebt den Ausschussmitgliedern einen lautstarken Empfang… um zu zeigen was wir von den politischen Winkelzügen der Fraktionen kurz vor der Kommunalwahl halten! Erinnert doch wirklich, auf deutsch gesagt, an sowas wie ein Schmierentheater?
Zur Kenntnißname: In den sozialen Medien wird viel Propaganda für das Gewerbegebiet und GEGEN unsere Initiative verbreitet – wo die Anwohner als egoistische Wutbürger – Neinsager – gegen den Nutzen der Allgemeinheit usw… verunglimpft werden! Gegen diese Populisten die bewusst oder uninformiert Falschmeldungen verbreiten hier noch mal ZUM MITSCHREIBEN!!! MNW eV stellt sich nach einem Beschluss der Hauptversammlung vom Februar 2020 NICHT grundsätzlich gegen das Gewerbegebiet am Kiefernweg –
JA zu unseren Handwerksbetrieben die wachsen wollen; und Start-up Unternehmen mit innovativen neuen Produkten, am besten mit grünen Technologien oder im Bereich Industrie 4.0!
Der Bürgermeister hat uns vom Vereinsvorstand und auch Anwohnern in persönlichen Gesprächen das Grünste Gewerbegebiet von Rheda-Wiedenbrück versprochen. Und die Anwohner vom Kiefernweg wollen Ihn und seine Partei beim Wort und in die Pflicht nehmen… auf Worte endlich ECHTE Taten folgen zu lassen.
im Rahmen des derzeit in Erarbeitung befindlichen ISEK historischer Stadtkern Wiedenbrück+ möchten wir Sie um Ihre Mithilfe und Beteiligung bitten. Sie kennen Ihre Innenstadt am besten und sollen deshalb als Expert*innen Ihre Erfahrungen in den Prozess mit einbringen.
Vom 24. Juni bis einschließlich 31. August 2020 haben Sie hier die Möglichkeit, sich am Entstehungsprozess des ISEK historischer Stadtkern Wiedenbrück+ zu beteiligen.
Sie können auf der digitalen Karte Orte markieren und kommentieren. Benennen Sie ihren Lieblingsort, Orte bei denen sie einen Handlungsbedarf oder Mangel sehen oder für die sie bereits Ideen haben. Die Ergebnisse der Onlinebeteiligung werden dann in die weitere Bearbeitung der ISEK Erstellung einfließen.
Lang ist’s her – ein leitender Mitarbeiter aus dem Rathauses fährt mit einem Firmengründer auf Urlaub nach Mallorca – es wird der Bau einer Fabrik im Wassergewinnungsgelände genehmigt. Großzüge Spende eines Unternehmers für die Flora – ein ganz persönliches Gewerbegebiet wird möglich. Stadtplanteppich-Spende für die Wiedenbrücker Schule – Investor bekommt “seine” Einbahnstrasse.
Natürlich alles reiner Zufall!
Na – wenn das so ist dann können die Ratsfrauen und Ratsmänner einem zukünftigen Bürgerantrag zur Korruptionsprävention in der Kommune doch mit gutem Gewissen zustimmen!
Dazu ist eure Meinung gefragt!
April 2019 haben wir anlässlich eines Gesprächs mit dem Bürgermeister die Transparency Deutschland „Checkliste für self-Audits zur Korruptionsprävention in Kommunen“ überreicht. Weil wir der Meinung sind, das es in unserer schönen Stadt hinsichtlich Compliance Regeln durchaus Handlungsbedarf gibt. Anlass ist die unverbindliche Behandlung der Bürgerfragen zur Baumfäll-Aktion an der Emser Landstrasse vom 28.2.2019. Fragen dazu wurden an Stellen beim Auftraggeber Open Grid Europe und an die Verwaltung gerichtet… aber auch über die Medien wie die Glocke und Neue Westfälische Zeitung. Die Antworten bleiben nichtssagend und tragen nicht zur Akzeptanz dieser Baumfäll-Massnahme bei.
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